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GiardinaKARLSRUHE 2011 | Aussteller Service | Zulassungsbedingungen
Zulassungsbedingungen

Rahmenbedingungen für Showgärten (Auszug)

  • Der Showgarten soll themengebunden sein.
  • Die Fläche eines Showgartens beträgt mindestens 70 m2.
  • Auf einer Showgartenfläche können maximal drei Partner ausstellen.
  • Sie arrangieren eine eigene Standbeleuchtung.
  • 20 Prozent der Fläche kann vom Showgarten losgelöst sein und steht als Verkaufsfläche zur freien Verfügung.
  • Die rechtzeitig eingereichten Konzepte (bestehend aus Projektbeschreibung und Planskizze) werden vom Veranstalter genehmigt. Die Platzzahl ist beschränkt.
  • Es gelten die besonderen Vertragsbedingungen der HINTE GmbH.
  • Konzepte mit dem Charakter von "Produktschauen" werden als Showgarten nicht akzeptiert.
 

Rahmenbedingungen für Pflanzenshows (Auszug)

  • Die Pflanzshow soll themengebunden sein.
  • Die Fläche einer Pflanzshow beträgt mindestens 20 m2.
  • Auf der Pflanzenshowfläche können maximal drei Partner ausstellen.
  • Sie arrangieren eine eigene Standbeleuchtung.
  • 30 Prozent der Fläche kann von der Pflanzshow losgelöst sein und steht als Verkaufsfläche zur freien Verfügung.
  • Die rechtzeitig eingereichten Konzepte (bestehend aus Projektbeschreibung und Planskizze) werden vom Veranstalter genehmigt. Die Platzzahl ist beschränkt.
  • Es gelten die besonderen Vertragsbedingungen der HINTE GmbH.
 

Rahmenbedingungen für Ideengärten (Auszug)

  • Ideengärten sind kleine Gartenbeispiele, welche thematisch konsequent und 1:1 umgesetzt werden.
  • Die Fläche eines Ideengartens beträgt mindestens 20 m2.
  • Es ist maximal 1 Mitaussteller zugelassen.
  • Sie arrangieren eine eigene Standbeleuchtung
  • 20 Prozent der Fläche kann vom Ideengarten losgelöst sein und steht als Verkaufsfläche zur freien Verfügung.
  • Teilnahme ist ausschließlich bei einer Betriebsgröße bis zu 5 Mitarbeiter möglich.
  • Die rechtzeitig eingereichten Konzepte (bestehend aus Projektbeschreibung und Planskizze) werden vom Veranstalter genehmigt. Die Platzzahl ist beschränkt.
  • Es gelten die besonderen Vertragsbedingungen der HINTE GmbH.
 

Rahmenbedingungen für GiardinaMARKET (Auszug)

  • Zugelassen werden alle Anbieter von Produkten, die in der GiardinaPRODUCTS Nomenklatur aufgeführt werden.
  • Der Veranstalter behält sich vor, Produkte oder Dienstleistungen, die der Thematik der Veranstaltung nicht entsprechen, abzulehnen.
  • Es können Systemwände bzw. Fertigstände eingesetzt werden. Der Aussteller ist für die Abtrennung zum Nachbarstand durch geeignete Wände selbst verantwortlich.
  • Voraussetzung für eine Beteiligung ist eine qualitativ hochwertige, ansprechende Standausstattung (kein nackter Hallenboden, keine Camping- oder Klapptische).
 

Rahmenbedingungen für den Pflanzenmarkt (Auszug)

  • Durch die in diesem Bereich gewährten Sonderkonditionen und die daraus resultierenden begrenzten Ausstellungsflächen behält sich der Veranstalter eine gezielte Auswahl bestimmter Aussteller und Produkte vor.
 

Nomenklatur
Allgemeine Messe- und Ausstellungsbedingungen als PDF

 

 

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